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GOZ 0108a - Anwendung von Pulsoxymetrie - GOÄ 602 nicht geöffnet - BZÄK
Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info
Beschreibung | Kriterium erfüllt? |
---|---|
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? | Ja. |
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? | Ja, in keiner enthalten. |
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? | Ja. |
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? | Ja. |
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? | Ja, ist es nicht. |
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? | Ja, ist nicht immer nötig. |
6 Stufen statt Zweiklassenmedizin
Mehr zum 6-Stufen-Konzept finden Sie hier.
1 Basis | 2 Basis+ | 3 frei & gut | 4 optimal | 5 perfekt | 6 traumhaft |
- | - | + | + | ++ | ++ |
- nicht enthalten (-) nicht regulär enthalten (+) beschränkt enthalten + enthalten ++ in komplexerer Variante
Höhere Stufen z.B. ggf. inkl.:
+ ausgedehnte Überwachung
+ elektronische Aufzeichnung
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- die 0108a in Ihre HKP-Vorlagen für Analgosedierungen nach GOZ 0107a aufzunehmen!
Unser Vorschlag für eine Analogposition
Vorbereitung, Anlegen des Geräts, Dokumentation von Werten, Aufklärung entsprechen einer höheren Qualifikation und benötigen schätzungsweise 5 Minuten plus Investition, Wartung!
Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei € 66,-.
Wir schlagen daher folgende Analogposition vor:
Beschreibung | Punkte | 1-fach | 2,3-fach |
0108a - Anwendung von Pulsoxymetrie; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; entsprechend GOZ 2060: Kompositfüllung, einflächig |
527 | € 29,64 | € 68,17 |
Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!
- Unser Kommentar
-
Pulsoxymetrie bedeutet, dass sowohl der Herzschlag (Puls) gemessen wird, als auch die Menge des Sauerstoffs (Oxygenium) im Blut.
Dies geschieht i.d.R. über einen sanft auf einen Finger geklammerten Sensor.
Zumeist wird der Herzschlag über einen Ton angezeigt, die Tonhöhe verändert sich mit dem Sauerstoffgehalt des Blutes. Fällt einer der gemessenen Werte aus dem Rahmen, so gibt das Gerät Alarm.
Pulsoxymeter werden z.B. während und nach Sedierungen benutzt, um die Lebensfunktionen (Vitalfunktionen) dauernd überwachen zu können.
Die Bundeszahnärztekammer hat die Pulsoxymetrie in ihren Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen aufgenommen.
- BZÄK
-
Die Bundeszahnärztekammer führt die
"Anwendung von Pulsoxymetrie"
unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
- PKV-Verband
-
In seinem Kommentar praxisrelevanter Analogabrechnungen kommentiert der PKV-Verband:
"Die Oximetrie ist keine Standarduntersuchung in der Zahnmedizin. Falls sie im Rahmen einer Narkose indiziert ist, kann der Anästhesist die GOÄ-Nr. 602 originär berechnen."
Unser Kommentar: beide Sätze des PKV-Verband sind richtig. Sie sollen womöglich jedoch suggerieren, dass ein Zahnarzt nicht zur Messung des Sauerstoffgehalts im Blut befugt sei, a) weil es für ihn keine Abrechnungsposition gibt und b) weil das keine Zahnmedizin sei.
Auch, wenn die Leistung nicht in jeder Zahnarztpraxis ausgeführt wird, darf und muss sie im Rahmen manch einer Behandlung doch vom Zahnarzt erbracht werden, und sie muss dann auch berechnet werden. Auch Zahnärzte sind befugt, z.B. Sedierungen oder Lachgasanwendungen auszuführen, hierbei ist ggf. eine Kontrolle des Sauerstoffgehalts im Blut notwendig.
Dass die Pulsoximetrie in der GOÄ für Zahnärzte nicht geöffnet ist, heißt also nicht, dass eine solche Leistung für Zahnärzte verboten wäre, die Gebührenordnungen regeln Abrechnungsfragen, keine berufsrechtlichen Aspekte.
Dass die Pulsoximetrie in der GOÄ nicht für Zahnärzte geöffnet ist, führt dazu, dass die Bedingungen für eine Analogabrechnung erfüllt sind.
- GKV & GOZ?
-
Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.
Pulsoxymetrie bedeutet, dass sowohl der Herzschlag (Puls) gemessen wird, als auch die Menge des Sauerstoffs (Oxygenium) im Blut.
Dies geschieht i.d.R. über einen sanft auf einen Finger geklammerten Sensor.
Zumeist wird der Herzschlag über einen Ton angezeigt, die Tonhöhe verändert sich mit dem Sauerstoffgehalt des Blutes. Fällt einer der gemessenen Werte aus dem Rahmen, so gibt das Gerät Alarm.
Pulsoxymeter werden z.B. während und nach Sedierungen benutzt, um die Lebensfunktionen (Vitalfunktionen) dauernd überwachen zu können.
Die Bundeszahnärztekammer hat die Pulsoxymetrie in ihren Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen aufgenommen.
Die Bundeszahnärztekammer führt die
"Anwendung von Pulsoxymetrie"
unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
In seinem Kommentar praxisrelevanter Analogabrechnungen kommentiert der PKV-Verband:
"Die Oximetrie ist keine Standarduntersuchung in der Zahnmedizin. Falls sie im Rahmen einer Narkose indiziert ist, kann der Anästhesist die GOÄ-Nr. 602 originär berechnen."
Unser Kommentar: beide Sätze des PKV-Verband sind richtig. Sie sollen womöglich jedoch suggerieren, dass ein Zahnarzt nicht zur Messung des Sauerstoffgehalts im Blut befugt sei, a) weil es für ihn keine Abrechnungsposition gibt und b) weil das keine Zahnmedizin sei.
Auch, wenn die Leistung nicht in jeder Zahnarztpraxis ausgeführt wird, darf und muss sie im Rahmen manch einer Behandlung doch vom Zahnarzt erbracht werden, und sie muss dann auch berechnet werden. Auch Zahnärzte sind befugt, z.B. Sedierungen oder Lachgasanwendungen auszuführen, hierbei ist ggf. eine Kontrolle des Sauerstoffgehalts im Blut notwendig.
Dass die Pulsoximetrie in der GOÄ für Zahnärzte nicht geöffnet ist, heißt also nicht, dass eine solche Leistung für Zahnärzte verboten wäre, die Gebührenordnungen regeln Abrechnungsfragen, keine berufsrechtlichen Aspekte.
Dass die Pulsoximetrie in der GOÄ nicht für Zahnärzte geöffnet ist, führt dazu, dass die Bedingungen für eine Analogabrechnung erfüllt sind.
Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.
typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Kostenerstatter: "Pulsoximetrie ist Zahnärzten nicht gestattet / die Abrechnungsposition ist für Zahnärzte gesperrt."
Seit jeher führen Zahnärzte - in unterschiedlichem Maß - Behandlungen auch
unter Beruhigung (Sedierung) oder Lachgasanwendung durch. Es gehört zu den
Verpflichtungen der Zahnärzte, hierbei auch die Vitalfunktionen zu
überwachen.
Die Tatsache, dass mit der Gebührenordnungsnovellierung weitere
Bereiche der GOÄ für den zahnärztlichen Zugriff gesperrt wurden, hat
lediglich Konsequenzen für die Abrechnung, nicht für die Befugnis, einzelne
Behandlungen auszuführen.
Da keine für Zahnärzte zugriffsfähige Position für
die Pulsoximetrie in GOZ oder GOÄ besteht, treffen die Bedingungen für die
Analogabrechnung nach § 6 der GOZ zu.
Die Pulsoximetrie ist zudem eine
Leistung, die die Bundeszahnärztekammer in ihrem Katalog selbständiger, analog
abzurechnender zahnärztlicher Leistungen aufführt.
Wollen Sie die
Gültigkeit der Abrechnung bestreiten, so steht Ihnen der Weg über ein
unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für
Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung
darstellen.
Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine
Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.
Es liegt eine
korrekte Liquidation vor, sie ist zur Zahlung fällig und auch zur Erstattung
nach Tarif.