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GOZ 0095a - extraorale Infiltrationsanästhesie
Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info
Beschreibung | Kriterium erfüllt? |
---|---|
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? | Ja. |
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? | Ja, in keiner enthalten. |
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? | Ja. |
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? | Ja. |
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? | Ja, ist es nicht. |
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? | Ja, ist nicht immer nötig. |
6 Stufen statt Zweiklassenmedizin
Mehr zum 6-Stufen-Konzept finden Sie hier.
1 Basis | 2 Basis+ | 3 frei & gut | 4 optimal | 5 perfekt | 6 traumhaft |
- | - | + | + | ++ | ++ |
- nicht enthalten (-) nicht regulär enthalten (+) beschränkt enthalten + enthalten ++ in komplexerer Variante
Höhere Stufen z.B. ggf. inkl.:
+ Material- Kanülenwahl
+ lokale Vorbereitung, z.B. durch Hautpflege
+ geringere Vorbetäubung - Wartezeit - Nachinjektion
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- die GOZ 0085a ggf. zusätzlich anzusetzen.
Unser Vorschlag für eine Analogposition
Aufsuchen des Infektionsgebiets, Desinfektion der Haut, Einstich, vorsichtige Injektion, Abwarten bis zum Wirkeintritt, ggf. Nachinjektion zur Vertiefung benötigen gute 4 Minuten, wir setzen eine Durchschnittspraxis an.
Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei € 32,-.
Wir schlagen daher folgende Analogposition vor:
Beschreibung | Punkte | 1-fach | 2,3-fach |
0095a - extraorale Infiltationsanästhesie; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; entsprechend GOZ 2090: Präparation einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial, dreiflächig |
297 | € 16,70 | € 38,47 |
Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!
- Unser Kommentar
-
Manchmal ist es auch in der Zahnmedizin notwendig, außerhalb des Mundes (im perioralen Bereich) zu betäuben (Infiltrationsanästhesie), ohne dies aus dem Mundinneren zu tun.
Das kann z.B. bei kombinierten äußeren Verletzungen, bei entzündlichen Veränderungen im Mund oder bei Kieferklemme erforderlich sein oder auch zur Entfernung perioraler Veränderungen.
Die Bundeszahnärztekammer hat die extraorale Leitungsanästhesie NOCH NICHT in ihren Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen aufgenommen.
- BZÄK
-
Die Bundeszahnärztekammer führt die
"extraorale Infiltrationsanästhesie" NOCH NICHT
unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
- GKV & GOZ?
-
Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV als BEMA 40 - I enthalten.
Manchmal ist es auch in der Zahnmedizin notwendig, außerhalb des Mundes (im perioralen Bereich) zu betäuben (Infiltrationsanästhesie), ohne dies aus dem Mundinneren zu tun.
Das kann z.B. bei kombinierten äußeren Verletzungen, bei entzündlichen Veränderungen im Mund oder bei Kieferklemme erforderlich sein oder auch zur Entfernung perioraler Veränderungen.
Die Bundeszahnärztekammer hat die extraorale Leitungsanästhesie NOCH NICHT in ihren Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen aufgenommen.
Die Bundeszahnärztekammer führt die
"extraorale Infiltrationsanästhesie" NOCH NICHT
unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"
in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.
Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV als BEMA 40 - I enthalten.
typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Kostenerstatter: erkennt die Analogleistung nicht an, da die Leitungsanästhesie mit der GOZ 0080, 0090, 0100 abzurechnen sei..
Für zahnärztliche Leistungen darf der Zahnarzt die Gebührenverzeichnisse
GOZ und GOÄ heranziehen.
Dort, wo er eine Leistung erbringt, die
-
medizinisch notwendig (medizinisch heilsam,
lindernd, sinnvoll; nicht: "unerlässlich") ist,
- nicht
Teil einer anderen Leistung(sbeschreibung) ist,
- keine
bloße Ausführungsart einer anderen Leistung ist,
- eine
selbständige Leistung ist (einen eigenen Zeitabschnitt und ggf.
eigenes Instrumentarium oder eine besondere Ausbildung erfordert, nicht immer
mit einer anderen Leistung erbracht wird),
darf er
nicht irgend eine andere Leistung dafür abrechnen oder deren Faktor
erhöhen, sondern er muss eine gleichwertige Leistung für
einen Vergleich heranziehen und diese als vergleichend herangezogene
Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ kennzeichnen.
Es ist hier
also nicht gestattet, irgendeine Leistung dafür abzurechnen, in deren
Leistungsbeschreibung die Infoltrationsanästhesie von extra
oral nicht beschrieben ist.
In keiner Leistungsbeschreibung der
GOZ oder GOÄ findet sich die extraorale Infoltrationsanästhesie abgebildet,
daher darf auch nicht der Faktor irgend einer Leistung hierfür angehoben
werden, es handelt sich nämlich auch nicht bloße um eine Ausführungsart einer
anderen Leistung.
Vielmehr können weitere Leistungen vorausgegangen sein oder
sich anschließen und in der gleichen Sitzung erbracht werden.
Während im
Katalog der GKV bei der Infiltrationsanästhesie (anders als bei der
Leitungsanästhesie) nicht zwischen extra- und intraoral unterschieden wird,
führt die GOZ mit der 0090 originär nur die intraorale Infiltration
auf.
Daher muss hier analog berechnet werden, die Auswahl der
Vergleichsposition ist nach § 6 GOZ dem Zahnarzt allein überlassen.
Falls Sie eine Erstattung dieser völlig korrekten Analogabrechnung daher
verweigern wollen, sehe ich Sie in der Pflicht, durch ein unabhängiges
Kammergutachten Ihre Ansicht zu belegen, die Einschaltung eines von Ihnen
regelmäßig beauftragten und bezahlten beratenden Zahnarztes lehne ich ab.
Die
vorliegende Rechnung ist ordnungsgemäß erstelt, sie ist fällig und die Leistung
nach Tarif zu erstatten.