Das Wissen um die Prinzipien dahinter
Unter diesem Menüpunkt geht es um die Struktur der Privatabrechnung in der Zahnmedizin.
Die hier enthaltenen Informationen sind nicht allzu umfangreich.
Für Zahnärzte und Praxispersonal wird es sehr sinnvoll sein, diese Seiten komplett durchzulesen, es ist nicht viel. Man kann aber Wichtiges lernen über Abrechnung, aber auch über Zahnmedizin und darüber, dass nicht das Geld die Medizin bestimmen sollte.
Den besten Zugang zu einem großen Thema erhält man immer, wenn man mit dem beginnt, was einen sehr interessiert oder wovon man schon viel weiß.
Beginnen Sie ruhig gern mit einzelnen Abrechnungspositionen, wenn diese Ihnen unter den Nägeln brennen. Geben Sie sie einfach oben rechts in das Suchfeld ein oder suchen Sie sie gezielt über die Menüstruktur oder die Sitemap auf.
Sie werden so schon einige Fragen klären können.
Insgesamt aber empfehlen wir dringend, sich zunächst mit den Themenseiten über Prinzipien, Rechtsverhältnisse, medizinische Notwendigkeit zu beschäftigen.
Schnell können auch die Themen Einzelleistungsvergütung, Zielleistungsprinzip und selbständige Leistung im Einzelfall interessant werden.
Dabei werden Sie einen Überblick erhalten über vorherrschende Denkstrukturen. Diese Kenntnisse werden Ihnen helfen, die Kommentare zu einzelnen Leistungspositionen zu verstehen.
Wenn Sie Anregungen zur Erweiterung des Portals haben, wenn Sie eine Formulierung nicht verstehen oder Sie einfach einen Tippfehler finden, geben Sie uns gern über unser Kontaktformular hierzu einen kurzen Hinweis.
Das Geld als roter Faden
Auf diesem Portal ist der rote Faden daher das Geld, das Patienten aufwenden müssen, um eine Gesundheitsleistung zu erhalten und das Kostenerstatter lieber nicht erstatten wollen.
Denn davon handeln die Gebührenordnungen: Geld für Leistung.
Sie bilden nicht die Medizin ab, sie dienen allein dem finanziellen Ausgleich, indem sie die Kostengesichtspunkte zu regeln versuchen!
Die meisten Leser dieser Seiten werden wegen des Geldes darin lesen, also sollte hier ganz offen darüber gesprochen werden. Dann muss in der Praxis dafür kaum noch Zeit aufgewendet werden. Denn Patienten erwarten, dass Praxisteams zahnärztlich arbeiten und dies gut tun, mit ausreichend Zeit und aktuell modernen Werkstoffen und Verfahren.
Wenn Zahnarztpraxen das zu einem angemessenen Preis tun wollen, müssen sich Erklärungen in Erstattungsfragen beschränken auf Besonderheiten im Einzelfall.
"Zahnarztrechnung.info" will helfen, allgemeine Information anzubieten und anzunehmen.
Daher möchten wir Patienten ermutigen, Themengebiete, die dieses Portal berücksichtigt, selbst mit ihren Kostenträgern zu besprechen und die Zahnarztpraxis zunächst nicht zu bemühen.
Für juristische Aspekte muss sich die Mithilfe dieses Portals auf kurze Argumentationshilfen beschränken, denn eine Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat die novellierte GOZ 2011 umfangreich kommentiert. In dem Kommentar ist auch der Kommentar des Verordnungsgebers enthalten. Auch hier kann es helfen, im Einzelnen nachzulesen. Auch für den Kommentar der Bundeszahnärztekammer gilt: Das hat keinen rechtsverbindlichen und bindenden Charakter, es ist die Darstellung der Ansicht der Bundeszahnärztekammer, der Gesamtheit der Zahnärzte in Deutschland.
Wenn Sie sich neuen, hier nicht erwähnten Einwänden der Versicherer gegenüber sehen, kontaktieren Sie uns gern, wir werden dann diese Seiten ggf. erweitern.
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