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GOÄ 2651 - Entfernung tiefliegender Fremdkörper aus dem Kiefer
Leistungsbeschreibung | 2,3-fach |
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Entfernung tief liegender Fremdkörper aus dem Kiefer. | € 73,73 |
- Unser Kommentar
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Die Entfernung tiefliegender Fremdkörper aus dem Kiefer oder Sequestrotomie (Entfernung eines abgestorbenen Knochenteiles) durch Osteotomie wird nach der GOÄ 2651 berechnet.
Der Unterschied zur Entfernung tiefliegender Fremdkörper nach GOÄ 2010 liegt darin, dass dort kein Knochen abgetragen wird, die GOÄ 2651 schließt jedoch dann die Osteotomie (Knochenabtragung) mit ein.
Es fällt der Zuschlag GOÄ 443 an.
- BZÄK
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- GKV & GOZ?
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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.
- typische Probleme
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Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.
- Textbausteine
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Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.
Die Entfernung tiefliegender Fremdkörper aus dem Kiefer oder Sequestrotomie (Entfernung eines abgestorbenen Knochenteiles) durch Osteotomie wird nach der GOÄ 2651 berechnet.
Der Unterschied zur Entfernung tiefliegender Fremdkörper nach GOÄ 2010 liegt darin, dass dort kein Knochen abgetragen wird, die GOÄ 2651 schließt jedoch dann die Osteotomie (Knochenabtragung) mit ein.
Es fällt der Zuschlag GOÄ 443 an.
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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.
Praxis - Tipps!
Denken Sie daran...
- den Zuschlag GOÄ 443 anzusetzen,
- am Folgetag evtl. einen Sensibilitätstest des Nervversorgungsgebiets nach GOZ 0165a auszuführen,
- evtl. Augmentationmaßnahmen zu berücksichtigen.
In gleicher Sitzung + daneben möglich
+ daneben möglich |
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+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a |
+ Sensibilitätstest eines Nervversorgungsgebiets GOZ 0165a |
+ OP-Zuschlag 443 |
+ Augmentationsmaßnahmen |
+ viele andere Leistungen |
/ - nicht möglich
- daneben nicht möglich |
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- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus. |