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D - Anästhesieleistungen
Mit der Novellierung der GOZ 2012 wurde der Abschnitt D für Zahnärzte nicht mehr frei gegeben.
Eine Sedierung z.B. kann daher nur noch analog abgerechnet werden!
Mit der Novellierung der GOZ 2012 wurde der Abschnitt D für Zahnärzte nicht mehr frei gegeben.
Eine Sedierung z.B. kann daher nur noch analog abgerechnet werden!