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GOZ 4075 - geschlossene Parodontalchirurgie mehrwurzelig

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen € 16,82
Vergütung 1988 - 2011 € 14,22
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA P201). € 29,47

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • so bald Sie supragingival auch (noch mal) reinigen, können Sie das nach GOZ 4050, 4055 und 4060 auch berechnen.
  • Fluoridierung ist sinnvoll und nach GOZ 1020 berechenbar!
  • es empfiehlt sich ggf., nach GOZ 4020 weitere Bereiche zu behandeln und subgingival antibakteriell auch in therapierten Taschenbereichen nach GOZ 4025 zu arbeiten, um den Therapieerfolg zu verbessern.
  • Wenn Sie nach der Therapie auch eine Medikamententrägerschiene z.B. mit CHX-Gel einsetzen, denken Sie an die Laborkosten und an die vergleichende Abrechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ, denn die GOZ 1030 ist nur zur Kariesvorbeugung gedacht!

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.

Um die Höhe der Sozialversicherung zu erreichen, braucht es schon Faktor 4,2.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 8,4, die Praxis sollte als Regelfaktor 4,2 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0520 - PPa - Periimplantitis- und Parodontalchirurgie.

  • Unser Kommentar
  • Nach einer Vorbehandlungsphase (die allerdings nicht verpflichtend ist) wird bisweilen eine Parodontitis ohne chirurgische Eröffnung des Zahnfleisches behandelt, indem die Wurzeloberflächen von weichen und harten Belägen gereinigt werden und Entzündungsgewebe ausgeschabt (kürettiert) wird. Die nennt man "geschlossene Parodontaltherapie".

    Sie wird mit der 4070 und 4075 berechnet.

    Bitte beachten Sie, dass es für die Entscheidung, ob die 4070 oder die 4075 zur Abrechnung kommt, nicht um die Zahnposition geht, sondern um die Wurzelanzahl.

    Da die Position ausschließlich die Bereiche unterhalb des Zahnfleischrandes meint, sind Reinigungen nach GOZ 4050, 4055 und Nachreinigungen nach 4060 nicht nur sinnvoll sondern auch abrechenbar.

    Einer folgenden Empfindlichkeit kann mit einer Fluoridierung entgegengewirkt werden.

    Auch die Einbringung antibakterieller Medikamente nach GOZ 4025 ist zugleich i.d.R. sinnvoll und möglich.

    In den folgenden Tagen kann eine Nachkontrolle nach GOZ 4150 sinnvoll sein.

  • BZÄK
  • Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren.

    Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung.

    Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette.

    Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt.

    Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer.

    Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/ mechanisch erfolgen.

    Diese Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an mehrwurzeligen Zähnen.

    Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Besonderer Umfang der Konkremente
    • Besonders fest haftende Konkremente
    • Starke Schmerzempfindlichkeit
    • Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
    • Infiziertes Behandlungsgebiet
    • Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
    • Schwer erreichbare Konkremente bei Fehlstellung
    • Schwer entfernbare Konkremente auf Implantatoberflächen
    • Schwer entfernbare Konkremente an Oberflächeneinziehungen
    • Erschwernis bei Zahnlockerung
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistungen nach den Nummern 4070 und 4075 beschreiben im Wesentlichen die bisher der GOZalt Nummer 407 zugeordneten parodontal-chirurgischen Leistungen. Es erfolgt aufgrund des unterschiedlichen Aufwandes eine Differenzierung nach ein- und mehrwurzeligen Zähnen.

  • GKV & GOZ?
  • Die GOZ 4075 ist mit GKV-Versicherten vereinbar, wenn die Kassenrichtlinien eine Versorgung nach BEMA P201  untersagen.

    Die Laseranwendung ist sowieso vereinbar, ebenso die Ozonanwendung oder photodynamische Therapie. Wird ausschließlich mit dem Laser behandelt, so ist die komplette Behandlung reine Privatsache.

Nach einer Vorbehandlungsphase (die allerdings nicht verpflichtend ist) wird bisweilen eine Parodontitis ohne chirurgische Eröffnung des Zahnfleisches behandelt, indem die Wurzeloberflächen von weichen und harten Belägen gereinigt werden und Entzündungsgewebe ausgeschabt (kürettiert) wird. Die nennt man "geschlossene Parodontaltherapie".

Sie wird mit der 4070 und 4075 berechnet.

Bitte beachten Sie, dass es für die Entscheidung, ob die 4070 oder die 4075 zur Abrechnung kommt, nicht um die Zahnposition geht, sondern um die Wurzelanzahl.

Da die Position ausschließlich die Bereiche unterhalb des Zahnfleischrandes meint, sind Reinigungen nach GOZ 4050, 4055 und Nachreinigungen nach 4060 nicht nur sinnvoll sondern auch abrechenbar.

Einer folgenden Empfindlichkeit kann mit einer Fluoridierung entgegengewirkt werden.

Auch die Einbringung antibakterieller Medikamente nach GOZ 4025 ist zugleich i.d.R. sinnvoll und möglich.

In den folgenden Tagen kann eine Nachkontrolle nach GOZ 4150 sinnvoll sein.

Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren.

Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung.

Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette.

Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt.

Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer.

Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/ mechanisch erfolgen.

Diese Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an mehrwurzeligen Zähnen.

Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Besonderer Umfang der Konkremente
  • Besonders fest haftende Konkremente
  • Starke Schmerzempfindlichkeit
  • Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
  • Infiziertes Behandlungsgebiet
  • Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
  • Schwer erreichbare Konkremente bei Fehlstellung
  • Schwer entfernbare Konkremente auf Implantatoberflächen
  • Schwer entfernbare Konkremente an Oberflächeneinziehungen
  • Erschwernis bei Zahnlockerung
  • u. v. m.

Die Leistungen nach den Nummern 4070 und 4075 beschreiben im Wesentlichen die bisher der GOZalt Nummer 407 zugeordneten parodontal-chirurgischen Leistungen. Es erfolgt aufgrund des unterschiedlichen Aufwandes eine Differenzierung nach ein- und mehrwurzeligen Zähnen.

Die GOZ 4075 ist mit GKV-Versicherten vereinbar, wenn die Kassenrichtlinien eine Versorgung nach BEMA P201  untersagen.

Die Laseranwendung ist sowieso vereinbar, ebenso die Ozonanwendung oder photodynamische Therapie. Wird ausschließlich mit dem Laser behandelt, so ist die komplette Behandlung reine Privatsache.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Schmerzausschaltung nach GOZ 0080, 0090, 0100
+ Mundhygienestatus nach GOZ 1000
+ Kontrolle Übungserfolg nach GOZ 1010
+ Fluoridierung nach GOZ 1020
+ Versiegelung von Fissuren, Glattflächen nach GOZ 2000
+ Behandlung überempfindlicher Zahnflächen nach GOZ 2010
+ Füllungspolituren nach GOZ 2130
+ Konturieren von Rekonstruktionsrändern nach GOZ 2320
+ lokale medikamentöse Behandlung der Schleimhaut nach GOZ 4020
+ Subgingivale medikamentöse Lokalapplikation nach GOZ 4025
+ Beseitigung störender Kanten nach GOZ 4030
+ supragingivale Belagentfernung nach GOZ 4055
+ Kontrolle nach Belagentfernung nach GOZ 4060
+ interne /externe Gingivektomie, Gingivoplastik nach GOZ 4080
+ zusätzliche Reinigung der Unge und der Wangenschleimhaut (full-mouth-disinfection) vergleichend nach GOZ § 6 abs. 1
+ Taschensterilisation/desinfektion (z.B. mittels Ozon, Laser, etc.) vergleichend nach GOZ § 6 Abs. 1
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 4075 schließt die 1040 und die 4100 neben sich aus.