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GOÄ 2670 - operative Entfernung eines Schlotterkamms oder einer Fibromatose

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
operative Entfernung eines Schlotterkamms oder deiner Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung € 67,03

Die Schlotterkammentfernung oder Entfernung einer Fibromatose hat einen klaren Beginn und ein klares Ende, sie unterbricht mindestens eine laufende Operation und ist daher immer eine selbständige Leistung. Hier zielt diese Einschränkung in der Leistungsbeschreibung darauf ab, dass es auch noch die GOÄ 2671 gibt, bei der zugleich eine Mundboden- oder Vestibulumplastik nach GOÄ 2675 oder GOÄ 2676 im selben OP-Gebiet ausgeführt wird.

Es wird nach GOÄ 2670 berechnet, hierbei fällt der OP-Zuschlag 443 an, wenn kein höherer Zuschlag abgerechnet werden kann.

Im Unterschied zur Schleimhautexcision nach GOZ 3070 oder GOZ 3080 wird hier die Grenze eines einzelnen Gewebes oder der Schleimhaut überschritten, daher ist die Leistung offensichtlich nicht identisch, die GOÄ 2670 ist auch deutlich höher bewertet.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den Zuschlag GOÄ 443 anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag 443
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.
- GOÄ 2675, 2676 im gleichen Gebiet