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GOZ 4030 - Beseitigung von scharfen Kanten

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich € 4,53
Vergütung 1988 - 2011 € 4,52
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 106 - sK). € 11,33

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass die Position deutlich unterbewertet ist, wir empfehlen daher dringend die grundsätzliche abweichende Vereinbarung!
  • die Leistung ist bis zu 8 Mal pro Sitzung abrechenbar, im Gegensatz zur GKV-Behandlung (ggf. über Faktorabsenkung nachdenken...)

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.

Um die Höhe der Sozialversicherung zu erreichen, braucht es schon Faktor 6,0.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 12,0, die Praxis sollte als Regelfaktor 6,0 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0119 - Pol - Polieren, Glätten, Einschleifen.

  • Unser Kommentar
  • Abgeplatzter Schmelz, scharfkantig abgenutzter Zahnersatz oder Füllungskanten - all dies ist nicht nur störend, es kann auch die Mundschleimhaut verletzen.

    Die Glättung und Politur ist hier gemeint, eine zusätzliche Füllungspolitur nach GOZ 2130, eine Fluoridierung zur anschließenden Härtung der Zahnsubstanz nach GOZ 1020 oder Behandlung von Empfindlichkeiten nach GOZ 2010 u.a. sind auch parallel erbringbare Leistungen.

    Die Leistung ist pro Quadrant oder Frontzahnbereich einmal für Kantenglättung an eigenen Zähnen oder festsitzendem Zahnersatz und ein weiteres Mal für Leistungen an herausnehmbarem Zahnersatz oder Schienen abrechenbar, insgesamt pro Sitzung also maximal achtmal.

  • BZÄK
  • Die Leistung umfasst nicht nur parodontologisch indizierte Maßnahmen, sondern generell auch die Beseitigung aller unphysiologischen Beeinträchtigungen, z. B. bei Schmelzabsplitterungen, defekten Füllungen oder anderen Restaurationen, störenden Rändern an herausnehmbarem Zahnersatz, Schienen oder kieferorthopädischen Apparaturen.

    Die Berechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet. Die Leistung umfasst mehrere Maßnahmen und unterscheidet zwei Hauptkategorien: Maßnahmen an natürlichen Zähnen oder Maßnahmen an festsitzenden und abnehmbaren Geräten.

    Werden mehrere Leistungen aus einer der Kategorien innerhalb einer Kieferhälfte/Frontzahngebiet erbracht, ist die Nummer nur einmal je Sitzung berechenbar.

    Sofern Leistungen aus beiden Kategorien innerhalb eines Gebietes erbracht werden, ist die Nummer auch zweimal je Sitzung berechnungsfähig.

    Bei Leistungen einer Kategorie in mehreren Gebieten des Mundes sind sie also maximal viermal je Sitzung berechnungsfähig, bei Leistungen mehrerer Kategorien in allen Quadranten des Mundes also maximal achtmal je Sitzung.

    Das Einschleifen des natürlichen Gebisses oder des bereits vorhandenen Zahnersatzes oder die Beseitigung grober Okklusions- bzw. Artikulationsstörungen sind von dieser Nummer nicht umfasst.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Druckstellenbeseitigung an metallischen Teilen (z. B. Modellguss)
    • Mehrere Maßnahmen an natürlichen Zähnen in demselben Gebiet
    • Mehrere Maßnahmen an festsitzenden oder abnehmbaren Geräten in demselben Gebiet
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Die BEMA 106 - Sk ist die entsprechende Kassenleistung.

Abgeplatzter Schmelz, scharfkantig abgenutzter Zahnersatz oder Füllungskanten - all dies ist nicht nur störend, es kann auch die Mundschleimhaut verletzen.

Die Glättung und Politur ist hier gemeint, eine zusätzliche Füllungspolitur nach GOZ 2130, eine Fluoridierung zur anschließenden Härtung der Zahnsubstanz nach GOZ 1020 oder Behandlung von Empfindlichkeiten nach GOZ 2010 u.a. sind auch parallel erbringbare Leistungen.

Die Leistung ist pro Quadrant oder Frontzahnbereich einmal für Kantenglättung an eigenen Zähnen oder festsitzendem Zahnersatz und ein weiteres Mal für Leistungen an herausnehmbarem Zahnersatz oder Schienen abrechenbar, insgesamt pro Sitzung also maximal achtmal.

Die Leistung umfasst nicht nur parodontologisch indizierte Maßnahmen, sondern generell auch die Beseitigung aller unphysiologischen Beeinträchtigungen, z. B. bei Schmelzabsplitterungen, defekten Füllungen oder anderen Restaurationen, störenden Rändern an herausnehmbarem Zahnersatz, Schienen oder kieferorthopädischen Apparaturen.

Die Berechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet. Die Leistung umfasst mehrere Maßnahmen und unterscheidet zwei Hauptkategorien: Maßnahmen an natürlichen Zähnen oder Maßnahmen an festsitzenden und abnehmbaren Geräten.

Werden mehrere Leistungen aus einer der Kategorien innerhalb einer Kieferhälfte/Frontzahngebiet erbracht, ist die Nummer nur einmal je Sitzung berechenbar.

Sofern Leistungen aus beiden Kategorien innerhalb eines Gebietes erbracht werden, ist die Nummer auch zweimal je Sitzung berechnungsfähig.

Bei Leistungen einer Kategorie in mehreren Gebieten des Mundes sind sie also maximal viermal je Sitzung berechnungsfähig, bei Leistungen mehrerer Kategorien in allen Quadranten des Mundes also maximal achtmal je Sitzung.

Das Einschleifen des natürlichen Gebisses oder des bereits vorhandenen Zahnersatzes oder die Beseitigung grober Okklusions- bzw. Artikulationsstörungen sind von dieser Nummer nicht umfasst.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Druckstellenbeseitigung an metallischen Teilen (z. B. Modellguss)
  • Mehrere Maßnahmen an natürlichen Zähnen in demselben Gebiet
  • Mehrere Maßnahmen an festsitzenden oder abnehmbaren Geräten in demselben Gebiet
  • u. v. m.

Die BEMA 106 - Sk ist die entsprechende Kassenleistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ lokale Fluoridierung nach GOZ 1020
+ Füllungspolituren nach GOZ 2130
+ Beseitigung grober Vorkontakte nach GOZ 4040
+ systematisches Einschleifen nach GOZ 8080
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 4030 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus