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GOZ 0140a - Anwendung von Ozon als selbständige Leistung - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass weitere Leistungen nicht ausgeschlossen sind. Eine CHX-Applikation nach 4025, 4026a kann z.B. die Wirkung verlängern

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 33,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1-fach

 2,3-fach

0140a - Anwendung von Ozon als selbständige Leistung;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2300: Entfernung eines Wurzelstifts

270

€ 15,19

€ 34,93

Wegen der Investitionskosten und des Zeitaufwands sollte die Position pro Zahnlokalisation abgerechnet werden, es kann dann ggf. auch der Faktor weiter abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Ozon ist ein instabiles Gas, das aus drei Sauerstoffatomen pro Molekül besteht. Es zerfällt i.d.R. schnell, dabei wird kurzzeitig atomarer Sauerstoff freigesetzt. Die desinfizierende Wirkung von atomarem Sauerstoff wird auch in der antibakteriellen photodynamischen Therapie aPDT und in der Behandlung mit Wasserstoffperoxid eingesetzt.

    Da die Leistung pro Anwendungsort erneut Zeit verbraucht, sollte sie ggf. pro Zahnlokalisation berechnet werden, werden viele Lokalisationen behandelt, kann der Faktor ggf. bis auf 1 abgesenkt werden, die deutlich verlängerte Behandlungsdauer und die hohen Gerätekosten sind dann trotzdem abgefangen.

    Da die GOZ hierfür keine Position vorsieht, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Anwendung von Ozon als selbständige Leistung"

    unter "Abschnitt C - konservierende Behandlung"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Ozon ist ein instabiles Gas, das aus drei Sauerstoffatomen pro Molekül besteht. Es zerfällt i.d.R. schnell, dabei wird kurzzeitig atomarer Sauerstoff freigesetzt. Die desinfizierende Wirkung von atomarem Sauerstoff wird auch in der antibakteriellen photodynamischen Therapie aPDT und in der Behandlung mit Wasserstoffperoxid eingesetzt.

Da die Leistung pro Anwendungsort erneut Zeit verbraucht, sollte sie ggf. pro Zahnlokalisation berechnet werden, werden viele Lokalisationen behandelt, kann der Faktor ggf. bis auf 1 abgesenkt werden, die deutlich verlängerte Behandlungsdauer und die hohen Gerätekosten sind dann trotzdem abgefangen.

Da die GOZ hierfür keine Position vorsieht, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Anwendung von Ozon als selbständige Leistung"

unter "Abschnitt C - konservierende Behandlung"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.