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Punktwerte in der Kassenabrechnung
Der Punktwert einer einzelnen Leistung wird mit einem €-Betrag multipliziert.
Er ist jeweils unterschiedlich
- für die Behandlungsbereiche
KCH / PAR / KB (konservierende Zahnheilkunde, Parodontologie, Schienen-/Kieferbruchbehandlung
IP / FU (Individualprophylaxe, Frühuntersuchung)
KFO (Kieferorthopädie)
ZE (Zahnersatz) - von Krankenkasse zu Krankenkasse
- von Bundesland zu Bundesland.
Alles klar? Schönes System, einfach und gerecht für alle!
Die Punktwerte werden regelmäßig angepasst. Sie liegen 2017 in etwa bei:
Bereich | Berlin | Bayern |
KCH / PAR / KB | € 1,00 | € 1,03 |
IP / FU | € 1,10 | € 1,14 |
KFO | € 0,89 | (in Bayern gesondert abgerechnet) |
ZE (bundeseinheitlich gleich) | € 0,88 | € 0,88 |
Es gibt doch auch einen Punktwert in der Privatabrechnung...?
Richtig, das dortige Punktesystem ist jedoch ganz anders aufgestellt und daher höchstens im € - Betrag am Ende vergleichbar.
Der Punktwert in GOÄ und GOZ soll ebenfalls jährlich vom Bundesrat überprüft werden.
Dieser Pflicht hat sich der Bundesrat seit 1987 (GOZ) und 1996 (GOÄ) konsequent entzogen.