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BEMA 43 - X1 - Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
Als einwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
alle
Frontzähne
im Oberkiefer Zahn 5
im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5
bei
den Milchzähnen:
alle Frontzähne
Das Entfernen eines Wurzelrestes kann
nach der Nummer abgerechnet werden,
unter der das Entfernen des betreffenden
Zahnes abgerechnet werden
müsste.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Punkte |
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
10 |
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