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BEMA 49 - Exc1 - Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes
- Eine Leistung nach Nr. 49 ist in derselben Sitzung nicht für dasselbe
Gebiet
neben einer anderen chirurgischen Leistung abrechnungsfähig. - Wird in der Präparationssitzung eine Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe, wie z. B. Papillektomie, durchgeführt, ist eine Leistung nach Nr. 49 abrechnungsfähig.
- Für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern (auch mittels
elektrochirurgischer
Maßnahmen) ist eine Leistung nach Nr. 49 abrechnungsfähig.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Punkte |
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
10 |
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