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BEMA 44 - X2 - Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
Als mehrwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
alle
Molaren
im Oberkiefer Zahn 4
bei den Milchzähnen:
alle
Milchmolaren
Das Entfernen eines Wurzelrestes kann nach der Nummer
abgerechnet werden, unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet
werden müsste.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Punkte |
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
15 |
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