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Beschränkungen im Bereich Kieferbruch, Aubfissbehelfe

Auf den ersten Blick scheinen sich viele Leistungen im Bereich der Aufbissbehelfe sehr zu ähneln.

Betrachtet man allerdings die BEMA 7, so wird klar, dass die gesamte Funktionsdiagnostik, die es auf GKV-Kosten geben soll, in einer Gebührenziffer zusammengefasst wird.

Wenn man dies vergleicht mit den vielfältigen und individuell auswählbaren Möglichkeiten der Zahnmedizin (s. Kapitel der 8000er - GOZ-Leistungen), wird ein erheblicher Unterschied deutlich:

Schienentherapie mit GKV-Mitteln ist wie Autofahren ohne Scheinwerfer und Scheibenwischertagsüber geht es gut, wenn es nicht während der Reise dämmert oder anfängt, zu regnen.

Wir raten zur Kostenerstattung - entfesseln Sie Ihre Zahnmedizin!

Zahnarztpraxen können hier unseren Postkarten - Infoflyer bestellen, um ihn HKPs beizulegen oder Patienten direkt an die Hand zu geben.

BEMA - Teil 2

Die zum Teil 2 des BEMA gehörenden Leistungen finden Sie links im Menü.

Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe)

Zahnärztliche Leistungen, die zur Behandlung von Verletzungen im Bereich des Ge-sichtsschädels erforderlich sind, werden nach den Abschnitten J und L des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte vom 12.11.1982 in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. Zur Ermittlung der Bewertungszahl ist für 9 GOÄ-Punkte 1 Bema-Punkt anzusetzen. Leistungen aus Teil 1 des Bewertungsmaßstabes können abgerechnet werden, wenn sie nicht Bestandteil einer anderen nach der GOÄ abrech-nungsfähigen Leistung sind.