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BEMA 128 - Vollbogen ...

Ziffer   Inhalt Punkte
128 a

Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

32
 

Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.

 
128 b

Eingliederung eines individualisierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

40 
   Die Leistung beinhaltet das Anpassen, das Biegen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren. Zum Leistungsinhalt eines individualisierten Bogens gehören mindestens drei Biegungen 2. Ordnung oder eine Biegung 3. Ordnung.  
128 c   Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen
   Nach Nr. 128 c ist auch die Ausgliederung von Apparaturen nach Nr. 130 zweimal abrechnungsfähig.  

 

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

BEMA

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

128 a
  • -
128 b 
  • -
128 c