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BEMA 50 - Exc2 - Exzision einer Schleimhautwucherung (z. B. lappiges Fibrom, Epulis)
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Eine Leistung nach Nr. 50 ist in derselben Sitzung nicht für dasselbe Operationsgebiet neben einer anderen chirurgischen Leistung abrechnungsfähig.
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Eine Leistung nach Nr. 50 ist auch mehrmals je Kiefer abrechnungsfähig,
wenn es sich um getrennte Operationsgebiete handelt.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Punkte |
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
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