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BEMA 28 - VitE - Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal

Eine Leistung nach Nr. 28 ist für denselben Zahn nur in Ausnahmefällen neben der Leistung nach Nr. 27 abrechnungsfähig.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Punkte

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

18
  • nur in Ausnahmefällen neben der BEMA 27 (nicht näher benannt)