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BEMA 34 - Med - Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung
Medikamentöse Einlagen sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung