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BEMA 57 - SMS - Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung
(Siehe auch Feststellung Nr. 99 der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 22
EKVZ
vom 25.11.1982 - gilt nur für Ersatzkassen)
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Punkte |
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
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