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BEMA 22 - Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20
Ziffer | Inhalt | Bewertung |
---|---|---|
22 |
Präparation eines Zahnes |
1/2 Punkte der 18 oder 20 |
22 | weitere Maßnahmen |
3/4 Punkte der 20 Punkte der 18 |
Genehmigte Heil- und Kostenpläne, auf denen Teilleistungen (Nrn. 22, 94 a, 94 b, 99) und Leistungen nach der Nr. 7 b ohne das Hinzutreten weiterer Leistungen abgerechnet werden, macht der Zahnarzt bei seiner Abrechnung besonders kenntlich. Soweit der Zahnarzt erklären kann, warum es nicht zur Vollendung der vorgesehenen Leistungen gekommen ist, vermerkt er dies auf dem Heil- und Kostenplan. Die KZV rechnet diese Heil- und Kostenpläne gesondert ab.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
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