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BEMA 22 - Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20

Ziffer Inhalt Bewertung
22

Präparation eines Zahnes

1/2 Punkte der 18 oder 20

22 weitere Maßnahmen

3/4 Punkte der 20

Punkte der 18

Genehmigte Heil- und Kostenpläne, auf denen Teilleistungen (Nrn. 22, 94 a, 94 b, 99) und Leistungen nach der Nr. 7 b ohne das Hinzutreten weiterer Leistungen abgerechnet werden, macht der Zahnarzt bei seiner Abrechnung besonders kenntlich. Soweit der Zahnarzt erklären kann, warum es nicht zur Vollendung der vorgesehenen Leistungen gekommen ist, vermerkt er dies auf dem Heil- und Kostenplan. Die KZV rechnet diese Heil- und Kostenpläne gesondert ab.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

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