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BEMA 131 - besondere Verankerungen...
Ziffer | Inhalt | Punkte |
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131 a |
Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungsapparatur |
50 |
Neben einer Leistung nach der Nr. 131 a ist eine Leistung nach der Nr. 126 b bis zu viermal abrechnungsfähig. |
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131 b |
Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann. |
50 |
Neben einer Leistung nach der Nr. 131 b ist eine Leistung nach der Nr. 126 b bis zu viermal abrechnungsfähig. |
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131 c | Eingliederung einer Gesichtsmaske | 50 |
Neben den Leistungen nach Nrn. 131 a bis c können Material- und Laboratoriumskosten gesondert abgerechnet werden.
Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung
BEMA |
Bestimmungen |
in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung) |
131 a |
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131 b |
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131 c |
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