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ACHTUNG + + + Online - Fortbildungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte + + +
Massive Kostensteigerungen in den Praxen in den Jahren 2021 und 2022 treffen auf Budgetierung und ausbleibende Honoraranhebungen!
Melden Sie sich gleich an, jeweils begrenzte TeilnehmerInnenzahl!
Mehr… Weniger…Ärger mit der Krankenversicherung? Will sie nicht alles erstatten?
Eine Erkenntnis hat sich noch nicht sehr weit verbreitet:
Versicherungen leben davon, dass sie mehr Geld einnehmen als sie ausgeben!
Doch etwas anderes ist auch wahr:
Krankenversicherungsverträge werden i.d.R. geschlossen auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, wie z.B. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Genügt eine Zahnarztrechnung den Vorschriften dieser Verordnungen, ist die Rechnung also verordnungsgemäß, so ist sie fällig.
Kaum ein Versicherungsvertrag, der sich an den Regeln von GOZ und GOÄ orientiert, dürfte nun dazu führen, dass Versicherer die berechneten Gebühren nach Belieben herabsetzen dürfen.
Denn: das Wort "Versicherer" kommt in den Gebührenordnungen überhaupt nicht vor, sie spielen keine Rolle für die Festlegung der legalen Behandlungskosten!
Sie sollten daher zur Erstattung nach der im Versicherungsvertrag getroffenen Übereinkunft aufgefordert werden!
Briefe schreiben leicht gemacht!
Verständlicherweise wünschen sich viele Patienten, dass die Zahnarztpraxis Versicherungspost beantwortet.
Die ist dort aber gar nicht versichert. Der Betrieb einer Praxis kostet über € 350,- pro Stunde. Was wären Sie bereit, für einen solchen Brief zu bezahlen, der vom Versicherungssachbearbeiter bloß eingescannt wird und i.d.R. nicht viel ändert, weil er nicht von Ihnen kommt?
Versicherte sind die Kunden der Versicherungen. Sie sind es, die Druck auf ihren Vertragspartner aufbauen können. Unsere Textbausteine machen es Ihnen leicht!
Hier finden Sie die kostenfreie Open-Source-Software, mit der Sie diese Briefvorlage bearbeiten können.
Privatbehandlung als Kassenpatient und die Kasse zahlt? Klar geht das!
Die Kostenerstattung nach SGB V macht es außerdem ganz einfach!
Lesen Sie mehr über die Vor- und Nachteile und wie das überhaupt abläuft auf der Seite GKV und Kostenerstattung.
Erfahren Sie mehr über die Kassenleistungen und darüber, was private Zahnmedizin mehr kann im Abschnitt GKV-BEMA
Hier steht so vieles doppelt und dreifach?
Ja, wenn Sie diese Seiten durchlesen, werden sich viele Aussagen wiederholen.
Das ist Absicht, denn wir Zahnmedizininer und Zahnmedizinerinnen haben über Jahrzehnte Vieles falsch gelernt, wir sind "schlecht erzogen".
Die Wiederholung soll helfen, die Inhalte nicht zu überlesen und die alten, scheinbar richtigen Grundsätze über Bord zu werfen, die falsch sind.
Denn gute Medizin kann man nur in Freiheit machen, gutes Personal setzt Zeit und Geld voraus.
Vieles kann man daher gar nicht oft genug sagen.
Aktuelle Vorlage für die generelle Honorarvereinbarung
Hier können Sie die Vorlage herunterladen, sie beinhaltet GOZ und teile der GOÄ. Zu bearbeiten ist sie am besten mit OpenOffice...
Die Regierung lässt Patienten und Praxen im Stich!
Seit 1987 sind die Gebühren für Zahnmedizin überwiegend unverändert, 2012 wurden wenige Positionen verändert.
Die Erstattung für Patienten ist seit 1987 überwiegend gleich - Versicherungsprämien nicht!
Viele Praxen haben den Anschluss verloren und sind ausgestattet wie 1987, machen noch fast die gleiche Medizin, weil die Kosten steigen und das Geld fehlt.
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen schon deswegen die Faktoren erhöhen, um das "ausreichende" Niveau der GKV zu erreichen, Privatbehandlung schreibt sonst rote Zahlen:
Beispiel: Entfernung von 4 Weisheitszähnen
Leistung | GKV: AOK | privat: GOZ (Faktor 2,3) |
Betäubung - I - 0090 | 35,20 | 31,04 |
Betäubung - L1 - 0100 | 26,40 | 18,10 |
Entfernung verlagerter Zahn - Ost 2 - 3040 | 343,32 | 279,40 |
OP-Zuschlag - / - 0510 | - | 42,18 |
Verbrauchsmaterial | - | 8,00 |
Summe | 404,92 | 378,72 |
Beispiel: 4-flächige Füllung
Leistung | GKV: AOK | privat: GOZ (Faktor 2,3) |
Vitalitätsprobe - Vipr - 0070 | 6,60 | 6,47 |
Betäubung - I - 0090 | 8,80 | 7,76 |
besondere Maßnahmen - bMF - 2030 | 11,00 | 8,41 |
Füllung 4-flächig - 13d - 2120 | 63,82 | 99,60 |
variabler Kompositzuschlag der Praxis, z.B. | 90,00 | nicht möglich |
Summe | 180,22 | 122,24 |
Die Praxen MÜSSEN die Faktoren deutlich erhöhen, Medizin, die "ausreichend" oder besser sein soll, kann nicht billiger als die Sozialmedizin erbracht werden.
Deswegen trifft Ihre Praxis mit Ihnen eine abweichende Vereinbarung.
Privat Versicherte und Beihilfe-Berechtigte sollten sich bei ihren Politikern darüber beschweren, dass die Versicherungsprämien nicht seit 1987 unverändert sind, die Erstattungen aber schon!
Private Medizin kann mehr!
Der Katalog an bezahlten Leistungen, der für die gesetzlichen Krankenkassen gilt, ist sehr beschränkt, Richtlinien grenzen ihn noch viel mehr ein.
Medizin kann mehr als das!
Es gibt viele Methoden, die eleganter sind, ein besseres oder schöneres Ergebnis bringen, die die Lebenserwartung von Zähnen deutlich verlängern oder einen Erhalt möglich machen, wo die Kassenmedizin einen Zahn nur noch zieht.
Die Wahrnehmung, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Privatpatienten viel mehr machen können, ist richtig. Richtig ist aber auch, dass gesetzlich Versicherte zunächst medizinisch umfassend aufzuklären sind und ihnen die Privatverfahren anzubieten sind. Denn auch, wenn sie nur einen Notfall-Versicherungsschutz besitzen, wird ihnen ja dadurch das Recht am eigenen Körper nicht genommen!
Alle sind zunächst privat!
Das ist der Grundsatz der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands - PZVD - und er ist richtig!
Privatabrechnung beim Zahnarzt müsste einfach sein!
So wollte es auch der Gesetzgeber ursprünglich und so wäre es fair. Leider sind die einschlägigen Verordnungen und Gesetze "ins Kraut" gewachsen.
Die GOZ stammt in ihrer Grundform aus dem Jahr 1987, das ist mehr als 30 Jahre her, das Interent steckte in den Kinderschuhen, Deutschland bestand aus zwei Republiken und die Musik-CD war eine brandneue Erfindung!
Wenn Sie als Zahnarztpraxis Privatabrechnung schwierig finden, dann kann Ihnen Zahnarztrechnung.info helfen!
Es sollte so sein: was Sie an Einzelschritten machen, wird als selbständige Leistung geplant oder in Rechnung gestellt. Was eine selbständige Leistung ist, ist übrigens viel einfacher zu verstehen als Kostenträger es gern darstellen.
Wenn Sie als Patient die Zahnarztrechnung nicht verstehen, können Sie hier vieles nachlesen und dadurch nachvollziehen.
Wenn Sie als Versicherter Ihr Versicherungsschreiben nicht verstehen, könnte es daran liegen, dass Ihre Versicherung nicht daran interessiert ist, dass Sie es verstehen und es gern komplizierter macht als es vom Gesetz her vorgesehen ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Für die Zahnarztpraxis & alle ihre Patienten
Natürlich muss das Praxisteam einen fairen finanziellen Ausgleich für Arbeit, gesundheitliche Risiken und Investitionen erhalten,
natürlich sollen Versicherte von ihren Versicherungen auch das an Erstattungen erhalten, was die Verträge vorsehen.
Aber: Patienten sind krankenversichert, nicht Zahnarztpraxen. Darum ist es
effektiver, wenn sich Patienten um Versicherungspost selbst kümmern, das
macht auf die Versicherung Eindruck.
Und es verursacht
dort Arbeit, nicht in den Praxen. Die Folge: meckern lohnt sich nicht
mehr für die Versicherung. Leistung ist angesagt!
Zahnarztrechnung.info ist entstanden, damit es in den Zahnarztpraxen wieder bevorzugt um Zahnmedizin gehen kann, statt um Abrechnungsfragen.
Leider führt fehlendes Wissen häufiger dazu, dass Versicherungen ihre Kunden zwischen die Stühle setzen können:
"...Ihr Zahnarzt ist zu teuer...",
"...so darf das gar
nicht abgerechnet werden...",
"... das ist nicht medizinisch
notwendig...".
Schluss damit!
Versicherte haben einen Vertrag
zur Kostenerstattung. Versicherer haben diesen Vertrag zu erfüllen!
Eine
Einmischung in die Medizin selbst - erst recht im Nachhinein - ist nicht
Gegenstand des Vertrags und nicht sinnvoll, da die Versicherung weder
die Diagnosen stellen noch eine Behandlung ausführen
kann.
Lieblingsausrede: "... nicht medizinisch notwendig..."
Verweigert die Versicherung eine Erstattung, weil sie angeblich keine medizinische Notwendigkeit für die Leistung erkennt?
Sagen Sie Ihrer Versicherung, dass die Arztrechnung eine ärztliche Bescheinigung darstellt und dass es nicht darauf ankommt, dass ein Kostenerstatter eine medizinische Notwendigkeit erkennt!
Videoanleitungen
Manches muss man einfach gesehen haben, deswegen zeigen wir Ihnen, wie einfach und schnell Sie zu effektiven Ergebnissen kommen im neuen Abschnitt Video-Anleitungen.
Aktualisieren Sie Ihre Abrechnung!
Wissenslücken bei Patienten und Praxisteams führen dazu, dass die Aufklärung der Sachverhalte oft sehr arbeitsreich ist und häufig nur unvollständig gelingt.
Entsprechende Nachschlagewerke sind oft dick, teuer und unverständlich formuliert, können nicht reagieren auf geänderte Standardtexte der Versicherer und bieten kein "Copy & Paste"...
... das ist nun anders:
- leicht zu durchsuchen,
- schnell die passenden Positionen finden,
- den Schulterschluss von Patient und Zahnarztpraxis aktiv fördern,
- Vertrauen festigen,
- Verständnis bewirken,
- Erstattungen beschleunigen.
Mit "Zahnarztrechnung.info" können Praxisteams gut informiert argumentieren!
Lassen Sie sich helfen!
Als erstes (uns bekanntes) Abrechnungsportal informiert Zahnarztrechnung.info Praxisteams UND PATIENTEN!
Wir wollen helfen,
- zu verstehen, um was es eigentlich geht,
- mit passenden Textbausteinen Versicherungsbriefe kompetent selbst zu beantworten,
- berechtigte höhere Erstattungen zu erhalten!
Mit "Zahnarztrechnung.info" können auch Patienten gut informiert argumentieren!
So können sich Zahnarztpraxen auf ihre Arbeit konzentrieren und Patienten können selbst Ihre Versicherungspost erledigen.
Faktorerhöhung: wann macht sie, was sie soll?
Was verdient ein Zahnarzt?
Wer steckt hinter Zahnarztrechnung.info?
Wir machen uns nicht überall Freunde, wer als Kostenerstatter Versicherte gern zwischen die Stühle setzt, um nicht zahlen zu müssen, der wird dieses Portal nicht gut finden.
Deswegen ist der Betreiber dieser Seite eine haftungsbeschränkte Gesellschaft.
Geschäftsführer der Gesellschaft und Autor der eigenen Texte ist Dr. Georg Kolle, seit 2001 Inhaber einer Praxis für Oralchirurgie und Zahnmedizin, seit 2006 Privatzahnarzt und Mitglied der PZVD, seit 2010 dort im Vorstand tätig, seit 2018 als Vereinspräsident.
Wir sind FÜR eine sehr gute Zahnmedizin in Deutschland, wir sind FÜR ein Krankenversicherungssystem, das auch alle Schwachen schützt, wir sind FÜR eine faire Abrechnung, FÜR faire Gehälter für Assistenzberufe, wir sind FÜR Zahnärzte und FÜR Patienten.
Wir finden auch das PKV-System richtig und gut - man kann als Patient jedoch nicht alles versichern, und Versicherungsprodukte sollten transparent und fair sein.
Und wir haben nicht nur nichts gegen eine einheitliche Gebührenordnung, wir schlagen sie sogar in zwei Varianten selbst vor!
Das alles können Sie aber auf dem Portal in und zwischen den Zeilen lesen.
"Gender-Gerechtigkeit" dieser Seite
Wir verzichten auf dieser Seite überwiegend auf eine geschlechtsumfassende Ausformulierung, d.h., es steht nicht überall "der / die Patient/innen", "die Zahnärztin/der Zahnarzt" etc. Dies soll keine Person ausschließen, es geschieht aus Gründen der Lesbarkeit.
Wir bitten, jeweils wohlwollend in Gedanken den Personenbegriff abstrakt auf alle Geschlechter anzuwenden.