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Festzuschüsse

In der gesetzlichen Krankenversicheurng wurde Festzuschüsse eingeführt, um die Zahnersatzabrechnung gleichförmiger und einfacher zu gestalten.

Kern der Festzuschussregelungen ist, dass nicht die einzelne, tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt wird.

Statt dessen wurde anhand der bestehenden BEMA - Leistungen die preiswerteste Variante "Regelversorgung" zu einer am Patienten vorgefundenen Befundsituation durchgerechnet. Diese Summe wird dann - egal welche Versorgungsvariante letztlich ausgeführt wird - zu 50%, 70%, 80% oder zu 100% für die Versorgung zugeschossen, also bezahlt.

50% erhält jeder gesetzlich Versicherte

70% erhalten Versicherte, die für die letzten 5 Jahre ununterbrochen Routine-Zahnarztbesuche im Bonusheft nachweisen können

80% erhalten Versicherte, die für die letzten 10 Jahre ununterbrochen Routine-Zahnarztbesuche im Bonusheft nachweisen können

100% des Festzuschusses erhalten Versicherte, die wegen mangelnder finanzieller Eigenmittel unter die Härtefallregel fallen.