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GOÄ 4715 - Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch Anzüchtung

Leistungsbeschreibung 1,15-fach
Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z.B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium € 6,70
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4715 bei untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Es gilt ein kleiner Gebührenrahmen bis 1,3, eine Begründung ist ab 1,15 erforderlich.

ACHTUNG: nicht kostendeckende Leistung!

Die Anzüchtung von Pilzen auf Nährböden kann nach der GOÄ 4715 berechnet werden.

Der organisatorische Aufwand in zahnärztlicher Praxis dürfte jedoch dazu führen, dass hier fette rote Zahlen geschrieben werden.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Leistung ist lausig honoriert und bringt besondere Verpflichtungen mit sich, was Qualitätskontrolle und Hygiene betrifft, die von dem Honorar nicht zu finanzieren sind.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.