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BEMA 96 - Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen

Ziffer Inhalt Punkte
96a

zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen

57

96b

zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen

83

96c 

zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen

115
 

Mit einer Leistung nach Nr. 96 sind folgende Leistungen abgegolten:
Anatomische Abformung (auch des Gegenkiefers), Bissnahme, Farbbestimmung, Einprobe, Eingliedern, Nachbehandlung.

 
  1. Ein fehlender Weisheitszahn ist als zu ersetzender, fehlender Zahn nur dann mitzuzählen, wenn sein Gebiet in die prothetische Versorgung einbezogen wird. Ist der Zahn 7 vorhanden, dann ist der Weisheitszahn nicht mitzuzählen.
  2. Die definitive Versorgung mit einer rein schleimhautgetragenen Prothese bedarf einer besonderen Begründung.
 

Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

  • keine zusätzliche Abrechnung besonderer Abdruckverfahren