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GOZ 4150 - Kontrolle / Nachbehandlung nach PAR-Chirurgie

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium € 0,91
Vergütung 1988 - 2011 € 0,82
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit an ALLEN Zähnen (BEMA 111) € 11,30

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • bezogen auf das zu verarbeitende und vorzuhaltende Material (Ablaufdatum!) und auch bezogen auf Behandlungen von kleinerem Umfang ist die Position deutlich unterbewertet. Wir empfehlen, im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung zu treffen!
  • die Entfernung einer Membran wird gesondert mit der GOZ 9160 oder GOZ 9170 abgerechnet.
  • im zahnlosen Kieferbereich ist die GOZ 9100 statt dessen zutreffend.
  • das oft sehr teure Material ist natürlich zusätzlich abrechenbar.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Aufklärung und Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 8 Sekunden zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 7,6 damit stehen bis zu 30 Sekunden zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,8 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0590 - N - Nachbehandlung.

  • Unser Kommentar
  • Die Nachbehandlung nach PAR-Chirurgie (4000er Leistungen) umfasst u.a. die Nahtentfernung, Verbandsentfernung etc.

    Für Leistungen aus dem chirurgischen Kapitel (3000er) trifft die GOZ 3290 oder 3300 zu, diese sind auch ggf. neben der 4150 berechenbar, wenn Leistungen aus beiden Kapiteln erbracht wurden.

    Die 4150 ist sehr schlecht bewertet und in aller Regel nicht kostendeckend zu erbringen, wir empfehlen daher, grundsätzlich eine abweichende Vereinbarung.

    Eine Faktorerhöhung mit Begründung schadet evtl. mehr als sie nutzt.

  • BZÄK
  • Die Leistung betrifft Maßnahmen des Abschnitts E der GOZ. Die Maßnahmen beinhalten in der Regel die Wundkontrolle und ggf. –reinigung und das Entfernen von Fäden, sofern auch parodontalchirurgische Maßnahmen erfolgt sind.

    Nachbehandlungsmaßnahmen nach sonstigen chirurgischen Leistungen nach den Abschnitten D und K der GOZ werden nicht nach dieser Nummer, sondern nach den Nummern 3290 ff. berechnet und können ggf. mit dieser Leistung zusammen berechnet werden.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Notwendigkeit für mehrere Maßnahmen
    • Erschwernis bei Wundinfektion
    • Maßnahmenumfang aufgrund des Operationsumfangs
    • Erschwerter Zugang zum Operationsgebiet
    • Zusätzliche Nahtentfernung
    • Entfernung eines Parodontalverbands
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Die GOZ 4150 ist mit GKV-Versicherten dann vereinbarungsfähig, wenn die vorausgegangen Leistungen ebenfalls nach GOZ abgerechnet wurden.

    IM GKV-System besteht mit der BEMA 111 eine ähnliche Leistung.

Die Nachbehandlung nach PAR-Chirurgie (4000er Leistungen) umfasst u.a. die Nahtentfernung, Verbandsentfernung etc.

Für Leistungen aus dem chirurgischen Kapitel (3000er) trifft die GOZ 3290 oder 3300 zu, diese sind auch ggf. neben der 4150 berechenbar, wenn Leistungen aus beiden Kapiteln erbracht wurden.

Die 4150 ist sehr schlecht bewertet und in aller Regel nicht kostendeckend zu erbringen, wir empfehlen daher, grundsätzlich eine abweichende Vereinbarung.

Eine Faktorerhöhung mit Begründung schadet evtl. mehr als sie nutzt.

Die Leistung betrifft Maßnahmen des Abschnitts E der GOZ. Die Maßnahmen beinhalten in der Regel die Wundkontrolle und ggf. –reinigung und das Entfernen von Fäden, sofern auch parodontalchirurgische Maßnahmen erfolgt sind.

Nachbehandlungsmaßnahmen nach sonstigen chirurgischen Leistungen nach den Abschnitten D und K der GOZ werden nicht nach dieser Nummer, sondern nach den Nummern 3290 ff. berechnet und können ggf. mit dieser Leistung zusammen berechnet werden.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Notwendigkeit für mehrere Maßnahmen
  • Erschwernis bei Wundinfektion
  • Maßnahmenumfang aufgrund des Operationsumfangs
  • Erschwerter Zugang zum Operationsgebiet
  • Zusätzliche Nahtentfernung
  • Entfernung eines Parodontalverbands
  • u. v. m.

Die GOZ 4150 ist mit GKV-Versicherten dann vereinbarungsfähig, wenn die vorausgegangen Leistungen ebenfalls nach GOZ abgerechnet wurden.

IM GKV-System besteht mit der BEMA 111 eine ähnliche Leistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen nach GOZ 2010
+ Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen nach GOZ 4020
+ Belagentfernung nach GOZ 4050, 4055
+ semipermanente Schienung nach GOZ 7070
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 4150 schließt keine Position neben sich aus