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GOZ 6220 - Vorbereitende Maßnahmen f. kfo Behandlungsmittel

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z. B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer € 23,28
Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 23,28
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 122b). € 40,52

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Beratung über ein weiteres Thema auch zu dokumentieren und mit der GOÄ 1 abzurechnen.
  • Abformmaterialien abzurechnen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.

Um die Höhe der Sozialversicherung zu erreichen, braucht es schon Faktor 4,2.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 8,4, die Praxis sollte als Regelfaktor 4,2 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0303 - KFOV - Kieferorthopädische Verrichtungen.

  • Unser Kommentar
  • Die Abrechnung der vorbereitenden Maßnahmen (wie Abformung, einfache Bissnahme,...) ist in den Leistungen GOZ 6030 - 6080 bereits inbegriffen,
    -> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
    -> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.

    Also kann die Leistung zeitlich vor den Leistungen GOZ 6090, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden.

  • BZÄK
  • Diese Gebührennummer beschreibt alle Maßnahmen, die der Vorbereitung zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln dienen.

    Beispielhaft sind Abformungen und einfache Bissnahme (Fixationsbiss) genannt.

    Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig.

    Für ein bimaxillär wirkendes Gerät ist die Nummer demgemäß zweimal berechnungsfähig.

    Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
    • Erschwerte Compliance
    • Mehrere Maßnahmen pro Kiefer
    • Würgereiz
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 122 dieser Leistung.

Die Abrechnung der vorbereitenden Maßnahmen (wie Abformung, einfache Bissnahme,...) ist in den Leistungen GOZ 6030 - 6080 bereits inbegriffen,
-> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
-> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.

Also kann die Leistung zeitlich vor den Leistungen GOZ 6090, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden.

Diese Gebührennummer beschreibt alle Maßnahmen, die der Vorbereitung zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln dienen.

Beispielhaft sind Abformungen und einfache Bissnahme (Fixationsbiss) genannt.

Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig.

Für ein bimaxillär wirkendes Gerät ist die Nummer demgemäß zweimal berechnungsfähig.

Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
  • Erschwerte Compliance
  • Mehrere Maßnahmen pro Kiefer
  • Würgereiz
  • u. v. m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 122 dieser Leistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Erwachsenenbehandlung nach GOZ 6090
+ Dysfunktions - Beratung nach GOZ 6190
+ Kontrolle des Behandlungsverlaufs nach GOZ 6210
+ Eingliederung von Behandlungsmitteln nach GOZ 6230
+ Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlusts nach GOZ 6240
+ Beseitigung des Diastemas nach GOZ 6250
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- Kieferumformung nach GOZ 6030 - 6050
- Regelbisseinstellung nach GOZ 6060 - 6080