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GOÄ 1468 - operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus € 39,68

Wird die Kieferhöhle von der Nase aus eröffnet, so fällt diese Position an.

Werden beide Seiten eröffnet, dann fällt die Position zweimal an.

Spülung und Einbringen (Instillation) von Medikamenten sind nicht in der Leistung enthalten, sie können separat mit der GOÄ 1479 berechnet werden.

Die Anästhesie ist ebenfalls separat abzurechnen.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente sind ggf. nach GOÄ separat berechenbar.
  • den OP-Zuschlag GOÄ 442 ggf. zusätzlich anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ GOÄ 1479 Ausspülen der Kieferhöhle
+ OP-Zuschlag GOÄ 442
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.