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GOZ 1047a - professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die GOZ 1040 zusätzlich anzusetzen.
  • wir schlagen absichtlich nicht die GOZ 1040 als Vergleichsposition vor, da sie Entfernung subgingival natürlich schwieriger sein wird als supragingival.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 3,60.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

1047a - professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 0080: intraorale Oberflächenanästhesie

30 € 1,69 € 3,88

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Die GOZ und die GOÄ sind in Feinheiten manchmal auslegungsbedürftig, zumeist muss man jedoch den Verordnungstext wörtlich nehmen.

    Der Verordnungsgeber spricht in der GOZ 1040 ausdrücklich von Zahn- und Wurzelflächen, Implantaten oder Brückengliedern. Weder sind Stege noch andere Verbindungselemente zu Zahnersatz angesprochen, auch diese müssen aber professionell gereinigt werden. 

    Wie aber das Implantat in der implantatgetragenen Krone nach GOZ 2200 nicht enthalten ist, ist also die subgingivale Reinigung in der GOZ 1040 nicht enthalten, es wäre daher z.B. nicht statthaft, für diesen Arbeitsschritt, den Faktor der GOZ 1040 zu erhöhen.

    Es bleibt nur die zusätzliche vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt

    "professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen"

    unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Die GOZ und die GOÄ sind in Feinheiten manchmal auslegungsbedürftig, zumeist muss man jedoch den Verordnungstext wörtlich nehmen.

Der Verordnungsgeber spricht in der GOZ 1040 ausdrücklich von Zahn- und Wurzelflächen, Implantaten oder Brückengliedern. Weder sind Stege noch andere Verbindungselemente zu Zahnersatz angesprochen, auch diese müssen aber professionell gereinigt werden. 

Wie aber das Implantat in der implantatgetragenen Krone nach GOZ 2200 nicht enthalten ist, ist also die subgingivale Reinigung in der GOZ 1040 nicht enthalten, es wäre daher z.B. nicht statthaft, für diesen Arbeitsschritt, den Faktor der GOZ 1040 zu erhöhen.

Es bleibt nur die zusätzliche vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt

"professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen"

unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Professionelle Zahnreinigung ist mit 1040 komplett beschrieben."

Tatsächlich spricht der GOZ - Text in der Leistungsbeschreibung der 1040 von "Zahn- und Wurzeloberflächen" und legt die Abrechenbarkeit "je Zahn oder Implantat oder Brückenglied" fest. Eindeutig fehlen prothetische Konstruktionselemente wie Stege oder andere Verbindungselemente.

Natürlich gehört zu einer kompletten professionellen Zahnreinigung - fachlich gesehen - auch die Reinigung dieser Strukturen.

Die Abrechnung einer professionellen Reinigung dort nach GOZ 1040 ist jedoch durch die eindeutige Leistungsbeschreibung der 1040 nicht statthaft, denn dies ist kein Leistungsbestandteil.

Die Bundeszahnärztekammer führt die "professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen" in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender Leistungen, da diese Leistung in keiner GOZ- oder GOÄ-Position abgebildet ist. Die Analogabrechnung ist daher korrekt und die Rechnung somit fällig.

Wollen Sie dies bestreiten, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.
Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.