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GOÄ 2181 - Gewaltsame Streckung oder Lockerung eines Kiefergelenks

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Gewaltsame Streckung oder Lockerung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks € 30,43

Unter der gewaltsamen Streckung oder Lockerung des Kiefergelenkes kann man z.B. das Einleiten von Dehnübungen oder das einmalige forcierte Dehnen nach einer traumatischen oder entzündlichen Kieferklemme verstehen.

Das Einrenken eines luxierten (herausgesprungenen) Kiefers bei "Maulsperre" wird nach GOÄ 2680, GOÄ 2681 oder GOÄ 2682 berechnet.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • nachfolgend ggf. eine Schienentherapie einzuleiten

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.