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GOÄ 1519 - operative Entfer nung von Speichelstein(en)

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
operative Entfernung von Speichelstein(en) € 74,27

Die operative Entfernung von Speichelstein(en) wird mit der GOÄ 1519 abgerechnet. Die Anzahl der Steine ist dabei egal.

Die Anästhesie ist separat abzurechnen, es fällt zusätzlich der OP-Zuschlag 443 an.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den OP-Zuschlag GOÄ 443 ggf. zusätzlich anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag GOÄ 443
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.