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GOZ 1065a - Kariesrisikotest - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Eine Besprechung der Ergebnisse und die Beratung sollte in die Analogposition integriert sein, wie in unserem Beispiel, da der Aufwand mit der GOÄ 1 nicht abzubilden ist.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 90,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

1065a - Kariesrisikotest;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 5200: Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen

700 € 39,37 € 90,55

Bei Anwendung eines Schnelltests kann ggf. im Faktor nach unten abgewichen werden, es muss jedoch bedacht werden, dass Beratungsbedarf entsteht, der in die Ziffer einbezogen sein muss, da er über eine GOÄ 1 nicht abzubilden ist.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Eine der Möglichkeiten, Erkrankungen vorzubeugen, ist zunächst, wenn möglichst spezifisch auf bestehende Gefahren hin eine Beratung z.B. bezüglich der Änderung von Lebensgewohnheiten erfolgen kann.

    Karies scheint eine gut vermeidbare Erkrankung zu sein und doch verursacht ihre Therapie hohe Kosten und der Schaden ist dann bereits da. Eine persönliche Konfrontation mit dem aktuellen Kariesrisiko kann helfen, Vorsätze auch Wirklichkeit werden zu lassen.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Analyse, dies kann eine Keimabnahme mit mehrtägiger Züchtung im Brutschrank und anschließender Keimdiagnostik oder ein Schnelltest sein, der innerhalb weniger Minuten ein erstes Ergebnis bringen kann.

    Da der Verordnungsgeber diese nicht-invasiven (nicht eindringenden) diagnostische Verfahren nicht in die GOZ aufgenommen hat, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Kariesrisikotest"

    unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Eine der Möglichkeiten, Erkrankungen vorzubeugen, ist zunächst, wenn möglichst spezifisch auf bestehende Gefahren hin eine Beratung z.B. bezüglich der Änderung von Lebensgewohnheiten erfolgen kann.

Karies scheint eine gut vermeidbare Erkrankung zu sein und doch verursacht ihre Therapie hohe Kosten und der Schaden ist dann bereits da. Eine persönliche Konfrontation mit dem aktuellen Kariesrisiko kann helfen, Vorsätze auch Wirklichkeit werden zu lassen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Analyse, dies kann eine Keimabnahme mit mehrtägiger Züchtung im Brutschrank und anschließender Keimdiagnostik oder ein Schnelltest sein, der innerhalb weniger Minuten ein erstes Ergebnis bringen kann.

Da der Verordnungsgeber diese nicht-invasiven (nicht eindringenden) diagnostische Verfahren nicht in die GOZ aufgenommen hat, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Kariesrisikotest"

unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Kariesdiagnostik ist in der A: 0010 / B: Füllungsposition schon enthalten, mit ihr abgegolten."

A: Die GOZ 0010 stellt eine Übersichtsuntersuchung dar, deren Untersuchung von z.B. Zahnfleisch, Funktionsstörungen etc. Anlass zu weiteren, eingehenderen Untersuchungen, wie z.B. dem Parodontalstatus nach GOZ 4000 oder dem Funktionsstatus nach GOZ 7000 geben kann, die - wie auch die Bewertung durch den Gesetzgeber zeigt - nicht in der GOZ 0010 enthalten sind oder sein können.

B: Bei Positionen zur Füllungtherapie ist eindeutig Vieles wörtlich benannt, wie z.B. Mehrschichttechnik, Einsetzen von Inserts etc. Die Kariesdiagnostik ist dort jedoch ebenso wenig erwähnt, wie das Anlegen von Formgebungshilfen, Letzteres wird vom Verordnungsgeber mit der GOZ 2030 bewertet/honoriert. Folglich ist auch die nicht immer notwendige Kariesdiagnostik dann eine selbständige Leistung, wenn sie einen eigenen Zeitabschnitt und zusätzliches Material bedingt, wie z.B. den Testsets oder Kariesdetektor.

A + B: Die eingehendere Untersuchung auf Karies durch Kariesrisikotests ist ein erheblicher Mehraufwand, der alle Kennzeichen einer selbständigen Leistung trägt und nicht in der GOZ enthalten ist und auch nicht zu ihrer Erbringung regelmäßig notwendig ist.

Die Bundeszahnärztekammer führt den Kariesrisikotest in ihrem Katalog analog zu berechnender selbständiger Leistungen in Abschnitt B auf.

Die Gleichwertigkeit der berechneten Position kann ich nachvollziehen, da das Verfahren zeitaufwendig ist.
Da ich bei Ihnen auf Erstattung nach GOZ versichert bin und die Analogabrechnung nach § 6 GOZ Gegenstand der GOZ ist, fordere ich sich also auf, Ihrer Erstattungspflicht nun nachzukommen.
Sollten Sie Zweifel an der korrekten Berechnung hegen, steht es Ihnen frei, unabhängig von der Erstattung an mich ein unabhängiges Gutachten auf Ihre Kosten zu veranlassen.

Da die Rechnung jedoch korrekt erstellt ist, ist sie fällig und die Erstattung nach Tarif ebenso!

Kostenerstatter: Kariesrisikotests sind nicht medizinisch notwendig"

Kariesrisikotests sind nicht nur in der Wissenschaft anerkannt, sondern auch im Einzelfall nützlich, z.B. um schädliche Lebensgewohnheiten aufzudecken und ein Umdenken zu bewirken oder um das erfolgversprechendste Therapiekonzept auswählen zu können.

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.