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BEMA 89 - Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken

Ziffer Inhalt Punkte
89

Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken

16
 

Eine Leistung nach Nr. 89 kann nur einmal je Heil- und Kostenplan abgerechnet werden. Sie kann nicht für das Einschleifen zur Aufnahme von Halte- und Stützvorrichtungen abgerechnet werden. Sie kann auch neben Leistungen nach den Nrn. 91 und 92 abgerechnet werden.

 

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

  • nur für Einschleifen des Bisses