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Auffüllen von Knochendefekten nicht parodontalen Ursprungs außerhalb des Alveolarfortsatzes - betriebswirtschaftlich

Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.

Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.

Wir nehmen hier mal folgende Daten an:

  • Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
  • Materialverbrauch, Komposite z.B.: € 10,-
  • Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der deutsche Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute.

 

Wer macht was und was kostet wie viel?

 

Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 120 Sekunden:   € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn;

 € 8,54

Materialverbrauch separat zu berechnen erhöht die Transparenz und bleibt in der Logik der GOZ, nicht im Wortlaut...

€ 0,00

Zeitbedarf: ca. 5 - 18 Minuten wobei wir hier davon ausgehen, dass der Zugang und Verschluss im Zusammenhang mit einer anderen Leistung erfolgen, z.B. einer Zystektomie nach GOZ 3200; anderenfalls wäre die Spreizung des möglichen Zeitbedarfs dieser Leistung nicht mit einer einzigen Analogposition abzubilden.

€ 76,86

 Summe 

€ 85,40

Für diese Arbeit sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als € 86,- wert ist.

 

* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.