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GOÄ 80, 85, 95, 96 - schriftliche gutachterliche Äußerung

Die gutachterliche Äußerung ist zunehmend unter strengeres Berufsrecht gestellt und das aus gutem Grund!

Bevor Sie sich gutachterlich äußern stellen Sie sicher, dass die Äußerung

  • berufsrechtlich gedeckt ist - in Niedersachsen wird z.B. das Verfassen von "Gutachten" im Auftrag von Versicherungsunternehmen berufsrechtlich streng geahndet!
  • die Ehre von Kollegen nicht verletzt, ihre Arbeit nicht herabwürdigt (Berufsrecht)
  • nicht zu Ihrer strafrechtlichen Verfolgung (Verleumdung, üble Nachrede,...) führen kann,
  • Sie als "Gutachter" durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, dies ist i.d.R. nicht eingeschlossen!

Sonderfall Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden nicht nach GOZ/GOÄ sondern nach Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz honoriert. Sie sind umsatsteuerpflichtig, schließlich ist die Abrechnung nach GOZ und GOÄ nur ausnahmsweise Umsatzsteuer - befreit. Die Beauftragung kann durch die Zahnärztekammer an bestellte Gutachter erfolgen, Gerichte können aber jeden beliebigen Zahnarzt als Gutachter direkt zu berufen, dem ist dann Folge zu leisten.

GOÄ - 80 schritfliche gutachterliche Äußerung

Das Gutachten muss beauftragt sein, z.B. durch eine Berufsgenossenschaft oder im Auftrag eines Patienten (ACHTUNG: Berufsrecht beachten!).

Beachten Sie außerdem die recht lausige Bezahlung! Sie reicht in der zahnärztlichen Durchschnittspraxis für 12 Minuten inklusive Lesen der Unterlagen, Formulierung Druck und Archivierung!

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
schriftliche gutachterliche Äußerung € 40,22

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die vorbereitenden Maßnahmen (GOZ 0010, 0060, 0070,...) zusätzlich zu berechnen,
  • Schreibgebühren und Porto zu berechnen,
  • ggf. im Vorhinein schon eine abweichende Vereinbarung zu treffen,
  • im schwierigen Fall die GOÄ 85 anzusetzen!

GOÄ - 85 schritfliche gutachterliche Äußerung, überdurchschnittlicher Aufwand

Das Gutachten muss beauftragt sein, z.B. durch eine Berufsgenossenschaft oder im Auftrag eines Patienten (ACHTUNG: Berufsrecht beachten! Lieber an die Kammer zur Benennung eines unabhängigen Gutachters verweisen!).

Beachten Sie außerdem die recht lausige Bezahlung! Sie reicht in der zahnärztlichen Durchschnittspraxis für 18 Minuten inklusive Lesen der Unterlagen, Formulierung Druck und Archivierung!

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
schriftliche gutachterliche Äußerung € 40,22

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die vorbereitenden Maßnahmen (GOZ 0010, 0060, 0070,...) zusätzlich zu berechnen,
  • Schreibgebühren und Porto zu berechnen,
  • ggf. im Vorhinein schon eine abweichende Vereinbarung zu treffen.

GOÄ 95 - Schreibgebühr

Leistungsbeschreibung 1-fach
Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4 - Seite Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80 und 85 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. € 3,50

GOÄ 96 - Schreibgebühr, je Kopie

Leistungsbeschreibung 1-fach
Schreibgebühr, je Kopie Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85, 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. € 0,17