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GOÄ 3511 - Untersuchung eines Körpermaterials

Leistungsbeschreibung 1,15-fach
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), quantitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung € 3,35
Können mehrere Messgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfasst werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt werden.
Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben.
Es gilt ein kleiner Gebührenrahmen bis 1,3, eine Begründung ist ab 1,15 erforderlich.

Allgemeine Bestimmungen

Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur dann berechnungsfähig, wenn die Laboratoriumsuntersuchung direkt beim Patienten (z.B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt.

Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden.

ACHTUNG: nicht kostendeckende Leistung!

Die Untersuchung von z.B. Speichel oder die semiquantitative Untersuchung mit einem Blutzuckerteststreifen werden nach dieser Gebührennummer berechnet.

Aufwand und Honorierung stehen jedoch in keinem sinnvollen Verhältnis!

Ein Kariesrisikotest durch Speicheluntersuchung ist analog nach GOZ 1065a abzurechnen, spezielle immunologische Schnelltests sind analog nach GOZ 4015a abzurechnen.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Leistung ist lausig honoriert, macht man aber mal z.B. einen Zuckertest, so sollte wenigstens die GOÄ 3511 berechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.