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GOÄ 2687 - allmähliche Reposition eines Bruchstücks des Alveolarfortsatzes

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes € 174,28

Die allmähliche Reposition geschieht in der Regel über eine Schienung und eingehängte Gummizüge.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Schienung bereits inbegriffen wäre, Schienungsleistungen sind zusätzlich berechenbar. Dies können die GOÄ 2700 sein, die Befestigung mittels Drahtschiene nach GOÄ 2697, die semipermanente Schienung nach GOZ 7070 oder das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- und Unterkiefer nach GOÄ 2699 etc.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Schienung zusätzlich zu berechnen,
  • eine Wundversorgung ggf. zusätzlich abzurechnen,
  • den Tetanusschutz zu prüfen :-)

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.