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GOZ 4040 - Beseitigung von groben Vorkontakten

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung € 5,82
Vergütung 1988 - 2011 € 5,82
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 108). € 6,80

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Aufklärung und Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 knapp 1 Minute zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 6,0 damit stehen bis zu 3 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,0 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0119 - Pol - Polieren, Glätten, Einschleifen.

  • Unser Kommentar
  • Auch an bereits seit Längerem fest sitzendem Zahnersatz ist das Einschleifen grober Vorkontakte mit der GOZ 4040 abzurechnen.

    Wird an verschiedenen Stellen gearbeitet, kann auch eine Füllungspolitur nach GOZ 2130, eine Beseitigung scharfer Kanten nach GOZ 4030 oder das Einschleifen nach GOZ 8100 auch sitzungsgleich abgerechnet werden.

    Das Einschleifen einer therapeutischen Schiene wird nach GOZ 7050 abgerechnet.

  • BZÄK
  • Die Gebührennummer wird berechnet, wenn Frühkontakte diagnostiziert und eingeschliffen werden oder wenn grobe funktionelle Störungen in Okklusion und/oder Artikulation beseitigt werden müssen.

    Diese Leistung ersetzt nicht das funktionelle Einschleifen nach der Nummer 8100.

    Die Leistung kann unabhängig vom Umfang der Maßnahmen nur einmal je Sitzung berechnet werden.

    Eine Verteilung von Maßnahmen dieser Art auf mehrere Sitzungen ist häufig indiziert.

    Die Leistung ist sowohl bei Maßnahmen an natürlichen Zähnen, an Restaurationen, an Rekonstruktionen als auch an vorhandenem Zahnersatz berechnungsfähig.

    Subtraktive Maßnahmen an Schienen sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach der Nummer 7050 zu berechnen.

    Die Leistung ist nicht berechnungsfähig zur funktionellen Optimierung von Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz im Zusammenhang mit deren Eingliederung.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Bearbeitung von keramischen oder metallischen Oberflächen
    • Umfang der Maßnahmen an natürlichen Zähnen
    • Umfang der Maßnahmen an festsitzendem oder abnehmbarem Zahnersatz
    • Erschwernis bei parodontal erkrankten Zähnen
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Die BEMA 108 ist in der PAR, die BEMA 89 im Bereich Zahnersatz eine ähnliche Leistung im GKV-System.

Auch an bereits seit Längerem fest sitzendem Zahnersatz ist das Einschleifen grober Vorkontakte mit der GOZ 4040 abzurechnen.

Wird an verschiedenen Stellen gearbeitet, kann auch eine Füllungspolitur nach GOZ 2130, eine Beseitigung scharfer Kanten nach GOZ 4030 oder das Einschleifen nach GOZ 8100 auch sitzungsgleich abgerechnet werden.

Das Einschleifen einer therapeutischen Schiene wird nach GOZ 7050 abgerechnet.

Die Gebührennummer wird berechnet, wenn Frühkontakte diagnostiziert und eingeschliffen werden oder wenn grobe funktionelle Störungen in Okklusion und/oder Artikulation beseitigt werden müssen.

Diese Leistung ersetzt nicht das funktionelle Einschleifen nach der Nummer 8100.

Die Leistung kann unabhängig vom Umfang der Maßnahmen nur einmal je Sitzung berechnet werden.

Eine Verteilung von Maßnahmen dieser Art auf mehrere Sitzungen ist häufig indiziert.

Die Leistung ist sowohl bei Maßnahmen an natürlichen Zähnen, an Restaurationen, an Rekonstruktionen als auch an vorhandenem Zahnersatz berechnungsfähig.

Subtraktive Maßnahmen an Schienen sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach der Nummer 7050 zu berechnen.

Die Leistung ist nicht berechnungsfähig zur funktionellen Optimierung von Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz im Zusammenhang mit deren Eingliederung.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Bearbeitung von keramischen oder metallischen Oberflächen
  • Umfang der Maßnahmen an natürlichen Zähnen
  • Umfang der Maßnahmen an festsitzendem oder abnehmbarem Zahnersatz
  • Erschwernis bei parodontal erkrankten Zähnen
  • u. v. m.

Die BEMA 108 ist in der PAR, die BEMA 89 im Bereich Zahnersatz eine ähnliche Leistung im GKV-System.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ lokale Fluoridierung nach GOZ 1020
+ Füllungspolituren nach GOZ 2130
+ lokale medikamentöse Behandlung der Schleimhaut nach GOZ 4020
+ Systematische subtraktive Maßnahmen nach GOZ 8100
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 4040 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus