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GOÄ 31 - Homöopathische Folgeanamnese

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Homöopathischen Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmitelhomöopthie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen € 120,65
Die Leistung nach Nummer 31 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 31 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 30 und/oder 34 nicht berechnungsfähig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass Untersuchungen nicht inbegriffen sind und separat zu berechnen sind.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen weitere Probleme bekannt werden!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Untersuchungen und Behandlungen jeder Art!
+ und viele andere mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- Beratungen nach GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 34