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GOÄ 2675 - partielle Mundboden- oder große Tuberplastik

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
partielle Mundboden- oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich € 113,95
Von der GKV für vergleichbare Arbeitzubegilligtes Honorar (BEMA 59 - Pla2) € 125,20

Die partielle Mundbodenplastik dient der Vertiefung des Mundbodens, die große Tuberplastik verändert den hinteren Seitenteil des Oberkiefers z.B. zur Verbesserung des Prothesenlagers.

Hierbei fällt der OP-Zuschlag 444 an.

Wird gleichzeitig ein Schlotterkamm im selben Gebiet entfernt, fällt dafür die GOÄ 2671 an, wird sie in einem anderen Gebiet ausgeführt, trofft die GOÄ 2670 zu.

Die totale Mundboden oder Vestibulumplastik wird nach GOÄ 2676 abgerechnet.

 

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Die GKV kennt mit der BEMA 59 - Pla2 eine ähnliche Leistung.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den Zuschlag GOÄ 444 anzusetzen,
  • ggf. zusätzlich die GOÄ 2671 auch abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag 444
+ GOÄ 2671
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.