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GOÄ 370 - Kontrastmitteleinbringung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln – gegebenenfalls intraoperativ € 26,81
Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.

Das Einbringen eines Guttapercha - Stiftes (Kautschuk, Wurzelfüllmaterial) in einen Fistelgang kann nach dieser Position abgerechnet werden.

Nach amtlicher Begründung zur GOZ 2410 darf jedoch das Einbringen eines Masterpoints zur Messaufnahme vor der Wurzelfüllung nicht hiernach berechnet werden, denn es aoll Inhalt der Wurzelbehandlung selbst sein.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Guttapercha wieder zu entfernen :-).

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.