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GOÄ 1465 - Punktion einer Kieferhöhle

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten € 15,95

Das "Durchstechen" (Punktion) der Kieferhöhlenwand zur Absaugung, Ausspülung etc. wird mit dieser Position berechnet.

Werden beide Seiten punktiert, dann fällt die Position zweimal an.

Spülung und Einbringen (Instillation) von Medikamenten sind bereits in der Leistung enthalten.

Die Anästhesie ist jedoch separat abzurechnen.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente sind ggf. nach GOÄ separat berechenbar.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.