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GOÄ 2006 - Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt, vereitert ist

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde € 8,45

Die Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist, wird ebenso mit der GOÄ 2006 abgerechnet, wie auch die Abtragung von Nekrosen (abgestorbenes Gewebe) an einer Wunde.

Die GOZ 3300 kann ggf. statt dessen zur Abrechnung kommen, sie ist ähnlich honoriert. Es ist jedoch auch möglich, bei getrennten Wunden in einem Quadranten eine Wunde nach GOZ 3300 nach zu behandeln und an einer anderen nach GOÄ 2006 zu behandeln. Eine kurze Begründung kann unnötigen Schriftverkehr vermeiden helfen.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.