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BEMA 54a - WR1 - Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn

  1. Eine Wurzelspitzenresektion an einer Wurzelspitze in derselben Sitzung an demselben Seitenzahn die über einen anderen operativen Zugang erfolgt, wird nach Nr. 54 b abgerechnet.
  2. Eine retrograde Füllung an einer Wurzel nach Wurzelspitzenresektion wird nach den Nrn. 32 und 35 gesondert abgerechnet.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Punkte

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

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