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Reinigung der intraoralen Schleimhaut - betriebswirtschaftlich

Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.

Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.

Wir nehmen für die Reinigung der intraoralen Schleimhaut hier mal folgende Daten an:

  • Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
  • Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute

 

Wer macht was und was kostet wie viel?

Helferin (1,8)

Zahnarzt (2,3)

Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 00 Sekunden:   € 2,47 Praxiskosten + € 1,80 Unternehmerlohn; keine Berechnung, denn der Termin wurde breits für die PZR gemacht. 

 € 0,00

€ 0,00

Materialverbrauch: Tupfer, Alkohol, CHX, pflegende Substanzen: € 1,-

 € 1,00

€ 1,00 

Entfernung weicher Beläge, desinfizierendes Abreiben der Mundschleimhaut, Anwendung von Peroxiden, Desinfektion, pflegende Maßnahmen; hier: 8 Minuten

€ 26,73

 € 34,16

 Summe 

€ 27,73

 € 35,16

Für diese Leistung sollte eine Leistung gefunden werden, die bei zahnärztlicher Erbringung im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als ca. € 36,- wert ist.

Wird die Leistung durch eine Helferin ausgeführt, kann der Faktor z.B. auf 1,8 abgesenkt werden, im Einzelfall ist eine weitere Absenkung möglich, im Ausnahmefall auch eine weitere Steigerung.

 

* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.