BEMA 98b - Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer
Ziffer |
Inhalt |
Punkte |
98b |
Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer |
57 |
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Leistungen nach Nr. 98 b sind bei zahnlosem Kiefer und bei stark
reduziertem Restgebiss - in der Regel bis zu drei Zähnen -
abrechnungsfähig.
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Bei der Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine
implantatgetragene totale Prothese in den vom Bundesausschuss der
Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmefällen gem. § 30 Abs. 1
Satz 5 SGB V sind die Nrn. 98 b und 98 c abrechnungsfähig und bei der
Abrechnung als 98 b i und 98 c i zu kennzeichnen. |
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Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung
besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.